Um Ihnen einen kleinen Einblick in unseren wöchentlich wechselnden Speiseplan geben zu können, finden Sie im nachfolgenden Anhang einen Musterspeiseplan.

Speiseplan Muster

Unsere Heimentgelte werden mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Das Gesamtentgelt beinhaltet die Kosten für Pflegeleistungen, Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten.

Heimentgelte vollstationär

Heimentgelte Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mit unseren vorvertraglichen Informationen erhalten Sie eine Übersicht und eine Aufklärung über unsere Leistungen.

Vorvertragliche Informationen

Unser ärztlicher Fragebogen ist wesentlicher Bestandteil für das Aufnahmeverfahren. Ein Arzt Ihres Vertrauens weist in diesem Fragebogen auf Ihr Krankheitsbild sowie Ihre Medikation hin.

Ärztlicher Fragebogen

Mit unserer Checkliste möchten wir Ihnen die Vorbereitung für den Einzug in unsere Pflegeinrichtung erleichtern.

Merkblatt bei Neuaufnahme

Der Heimvertrag wird zwischen einem Bewohner und dem „Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach“ schriftlich geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet alle Leistungen der vollstationären Pflege (§ 43 SGB XI) bzw. Kurzzeitpflege gemäß § 42 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und weiteren gesetzlichen Bestimmungen.

Heimvertrag vollstationär

Aufnahmebogen Bewohner

Merkblatt bei Aufnahme eines Angehörigen

Der Prüfdienst des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen prüft unsere Einrichtung einmal pro Jahr. Am Tag der Begehung werden die Bereiche Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit demenzkranken Bewohnern, Betreuung und Alltagsgestaltung, sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene geprüft. Das Ergebnis wird in Form eines Transparenzberichtes im Internet, sowie als Aushang in unserer Pflegeeinrichtung veröffentlicht.

 

Sobald der Bericht vorliegt sehen Sie diesen hier.