Um Ihnen einen kleinen Einblick in unseren wöchentlich wechselnden Speiseplan geben zu können, finden Sie im nachfolgenden Anhang einen Musterspeiseplan.
Unsere Heimentgelte werden mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Das Gesamtentgelt beinhaltet die Kosten für Pflegeleistungen, Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten.
Heimentgelte ab 01.01.2023 vollstationär
Heimentgelte ab 01.01.2023 Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Mit unseren vorvertraglichen Informationen und dem Merkblatt für Angehörige erhalten Sie eine Übersicht und eine Aufklärung über unsere Leistungen.
Unser ärztlicher Fragebogen ist wesentlicher Bestandteil für das Aufnahmeverfahren. Ein Arzt Ihres Vertrauens weist in diesem Fragebogen auf Ihr Krankheitsbild sowie Ihre Medikation hin.
Der Heimvertrag wird zwischen einem Bewohner und dem „Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach“ schriftlich geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet alle Leistungen der vollstationären Pflege (§ 43 SGB XI) bzw. Kurzzeitpflege gemäß § 43 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und weiteren gesetzlichen Bestimmungen.